Allgemeine Geschäftsbedingungen |
für die Benutzung der Indoorkartanlagen von Motorsport Holding GmbH in 4061 Pasching und Speedkart Amstetten in 3361 Aschbach April / 2005 |
| I. Vertragsabschluss / Übertragung von Rechten und Pflichten des Bestellers und seinen Gästen einer Kartreservierung |
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| II. Haftungserklärung |
| Hiermit erklärt der Besteller und erkennt durch seine Bestellung / Reservierung an, dass der Besteller ausschließlich und uneingeschränkt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko die Kartstrecke betritt, sich dort mit seinen Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Freunden aufhält und auch auf eigene Gefahr die Karts benutzt. Der Kartbahnbetreiber und der Veranstalter übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch den Betrieb anderer Karts, deren Fahrer und/oder eigenes Verhalten entstehen. Die Haftung für jeglichen Schadensfall wird ausgeschlossen. Der Besteller trägt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern und/oder mit dem von ihm gesteuerten Kart verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Wird die Kartbahn oder der Veranstalter von anderen Teilnehmern ihrer Veranstaltung auf Ersatz von Schäden in Anspruch genommen, die der Besteller verursacht hat, so stellt der Besteller die Kartbahn hievon auf erste Anforderung frei. |
| Der Besteller versichert, dass er und seine Gäste, an keinerlei körperlichen Gebrechen leiden und/oder unter Alkohol-/Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen, die ihre Fahrtüchtigkeit beeinflussen können. |
| Anweisungen des Streckenpersonals wird der Besteller und seine Gäste ausnahmslos Folge leisten. |
| Für Schäden, die entstanden sind oder die dadurch entstehen, dass der Besteller und seine Gäste Anweisungen des Streckenpersonals nicht Folge geleistet haben, übernimmt der Besteller die uneingeschränkte Haftung. |
| Die vorstehenden Bedingungen habe ich gelesen, verstanden und erkenne sie durch Kennzeichnung bei der Bestellung uneingeschränkt an. |
| III. Zahlungsbedingungen |
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| IV. Terminverlegung und Terminverlust |
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| V. Gerichtsstand |
| Für sämtliche gegenwärtige und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Linz. |
| VI. Wettbewerb |
Damit der Wettbewerb bei unseren Kartrennen nicht materialabhängig entschieden wird, wird die Fahrzeugleistung ständig überwacht und die Karts exakt zeitgleich zueinander eingestellt. So gewährleisten wir eine max. Zeitstreuung von 3/10 sec. [...natürlich nur, wenn Ihre fahrerische Leistung mit dem Limit der Fahrzeuge übereinstimmt] ! |